AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der axacare GmbH
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß jeweils gültigen Fassung. Sie schließen andere Bedingungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden aus. Die Annnahme der Ware gilt als Annahme der nachstehenden Bedingungen.
2. Die Waren werden ausschließlich in den in unserem jeweils aktuellen Katalog angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten und Mindestmengen geliefert.
3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Übliche Abweichungen in Färbung, Qualität, Reinheit und Festigkeit der Ware bleiben vorbehalten.
§ 2 Vertragsabschluß
1. Die Online Darstellung bzw. Katalog Darstellung unseres Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt durch seine Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme des Angebotes bleibt vorbehalten.
2. Im Falle eines Fehlers im Sortiment oder bei den Angaben wird ein Gegenangebot abgegeben, über dieses Angebot kann dann frei entschieden werden, wobei die Annahme ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen hat.
3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt solange Vorrat reicht. Ferner wird keine Haftung wegen nicht rechtzeitiger Lieferung von Zulieferern, ungestörter Betriebsablauf, Streik Ereignisse höherer Gewalt bei den Zulieferern und im Betrieb, Währungsumstellung, Behördenauflagen und sonstigen Störungen die zur Verzögerung führen können. Eine Lieferpflicht innerhalb dieser Zeit besteht nicht.
4. Stellt sich heraus das die bestellte Ware nicht verfügbar ist werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Gleiches gilt für längere Lieferungsfristen. Für diesen Fall behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
§ 3 Lieferung und Kosten
1. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Laderampe. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.
2. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferung entstehende höhere Kosten tragen wir.
3. Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahren gehen mit der Auslieferung auf den Kunden über.
4. Schadensersatzansprüche wegen Verzug und Unmöglichkeit sind ausdrücklich ausgeschlossen. Außer bei Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit durch uns, oder eines Erfüllungsgehilfen, hierbei gilt dass der Schadensersatz von vornherein auf das Doppelte des Bestellwertes beschränkt wird. Hierbei handelt es sich um den sogenannten vorhersehbaren Schaden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder nach 30 Tagen rein netto fällig. Es werden nur die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmodalitäten anerkannt.
2. Bei größeren Aufträgen behalten wir uns vor entsprechende Vorkasse zu verlangen.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 8% Zinsen zu berechnen.
4. Weiterer Verzugsschaden kann bei entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden.
§ 5 Transportschäden
1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Ware Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.
2. Transportschäden die erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich gemeldet werden. § 7, Nr. 3, Satz 2, gilt entsprechend.
§ 6 Gewährleistung
1. Für Mängel der Ware wird nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.
2. Schlägt die Nachbesserung nach erfolgter Fristsetzung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb 14 Tagen ab Empfang; andernfalls ist die Geltendmachung dieser Ansprüche ausgeschlossen.
4. Kaufleute haben die Ware unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu untersuchen und dabei entdeckte Fehler unverzüglich zu melden. Versäumt der Kaufmann diese schriftliche Rüge innerhalb 3 Tagen, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Hierbei ist eine genaue Beschreibung des Mangels erforderlich.
§ 7 Haftung
1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haften wir nicht –egal aus welchem Rechtsgrund- für fahrlässige Verletzung von Pflichten. Eine Haftung erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz. Soweit gesetzlich zulässig höchstens in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
2. Eine Haftung für mittelbare Schäden scheidet aus. Der Kunde ist verpflichtet den Nachweis für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zu führen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu Zahlung aller offenstehenden Rechnungen vor.
3. Bei Eigentumsübergang durch Verarbeitung, Verkauf gelten die hieraus resultierende Forderungen gegen Dritte bereits jetzt schon zum Zeitpunkt der Entstehung als abgetreten. Eine gesonderte Abtretungserklärung ist hierfür nicht erforderlich. Zieht der Käufer diese Forderungen ein, so hat er diese treuhänderisch zu verwalten und unverzüglich abzuführen.
4. Bei Rücknahme der Ware wegen Eigentumsvorbehalt beinhaltet dies keinen Vertragsrücktritt.
5. Der Kunde ist verpflichtet auf Verlangen eine Abtretungsurkunde bezüglich der genannten Ansprüche zu unterzeichnen.
§ 9 Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs vom Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
§ 10 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf findet keine Anwendung.
2. Als Erfüllungsort für alle Geschäfte mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens wird der Sitz des Verkäufers vereinbart oder nach Wahl des Käufers.
3. Alle Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Alle getroffenen mündlichen Vereinbarungen auch vor Vertragsabschluß müssen schriftlich bestätigt werden um wirksam zu werden.
4. Der Kunde ist grundsätzlich zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur aus der Geschäftsbeziehung berechtigt, wenn diese unstreitig bzw. rechtskräftig festgestellt wurden. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu treffen die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der nichtigen Vereinbarung am ehesten entspricht und die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt. Gleiches gilt für den Fall das diese Bedingungen eine Regelung nicht oder nicht vollständig enthalten.
6. Als Erfüllungsort für alle Geschäfte mit Vollkaufleuten, juristischen Personen wird der Sitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers der Sitz des Käufers vereinbart.